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THE FUND MAKERS Blog #1

Stefan Scholz
30.10.2020

Hamburg, 30. Oktober 2020 

Individualität bei standardisierten Produkten – eine Herausforderung?

Ursprünglich waren im Logo von THE FUND MAKERS über dem Strich einige standardisierte Elemente vorgesehen, welche Teile eines Fonds bei seiner Entstehung bzw. Optimierung auf unserer Werkbank symbolisieren sollten. Abgesehen davon, dass dies nicht sonderlich gut aussah, entsprach  es auch nicht der Realität, da auch ein standardisiertes Produkt, wie ein Investmentfonds sehr individuell und mit Kreativität entstehen kann. Deshalb haben wir den Platz auf unserer Werkbank aufgeräumt und für neue und kreative Ideen freigehalten. Dadurch sind “unter dem Strich” bereits sehr erfolgreiche Produkte entstanden.     

Unabhängige Asset Manager haben u.a. den großen Vorteil, dass sie sich bei ihren Anlageideen und ihren Anlageentscheidungen ausschließlich auf die Optimierung des Rendite-Risiko-Verhältnis des Portfolios konzentrieren können. Die Anlagestrategie wird dann häufig mittels Private-Label-Fonds (PLF) einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Hierfür bedarf es zahlreicher Dienstleister um sowohl die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch die laufende Verwaltung sicherstellen zu können. Die Praxis zeigt, dass damit einige Herausforderungen und ungewollte Abhängigkeiten verbunden sein können. Folgende Bereiche sollten daher einer näheren Betrachtung unterzogen werden:

Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle

Wie die Praxis zeigt, kommt der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bei der Auflage und der administrativen Verwaltung von Investmentfonds eine besondere Rolle zu. Für die optimale Umsetzung der Fondsstrategie sind bei weitem nicht nur die Kosten entscheidend. Sondern, Im Sinne des “best practice prinzip” sollten auch einige weitere, wesentliche Aspekte Beachtung finden.

Insbesondere Initiatoren welche ihren ersten Fonds auflegen schätzen eine intensive Begleitung bei der Umsetzung ihrer Fondsidee. Gerade am Beginn müssen zahlreiche Entscheidungen gefällt werden, welche sich langfristig auswirken und ggf. nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Dabei sollte die Intensität der Zusammenarbeit zwischen KVG und Initiator unabhängig vom angestrebten Fondsvolumen sein.

Sehr häufig wird die Verwahrstelle von der KVG vorgegeben oder die Auswahl ist auf einige wenige begrenzt. In einigen Fällen befindet sich die Verwahrstelle sogar innerhalb des Konzernverbunds der KVG. Ob dies für die optimale Umsetzung der Fondsstrategie eine geeignete Wahl ist bleibt dabei oft unbeachtet. Darüber hinaus berücksichtigen Konzernvorgaben bzw. Entscheidungen selten die spezifischen Belange der Initiatoren von Private-Label-Fonds. Die Frage, inwieweit sich ein unabhängiger Initiator in eine Abhängigkeit begibt, kann u.a. durch die Wahl der Fondsstruktur beantwortet werden (siehe Fondsstruktur).

Es stellt sich die Frage ob sowohl die KVG als auch die Verwahrstelle mit der notwendigen Flexibilität das geplante Fondskonzept begleiten wollen und können.

Die passende Fondsstruktur

Wie die Praxis zeigt, stellt sich für Initiatoren im Nachhinein oft heraus, dass für ihr Projekt eine andere Struktur als die anfänglich gewählte besser passen würde. Änderungen an einer grundlegenden Struktur sind allerdings nach der Fondsauflage, wenn überhaupt möglich, meist mit hohem Aufwand aller Beteiligten verbunden. Darüber hinaus können steuerliche Aspekte einer Umgestaltung entgegenstehen. Aus diesem Grund ist die Wahl der passenden Struktur zu Beginn von entscheidender Bedeutung.

In Deutschland wird für Investmentfonds fast ausschließlich die Form des Sondervermögens als rechtliche Konstruktion gewählt. Dabei handelt die KVG als rechtlicher Vertreter für den Investmentfonds, da das Sondervermögen selbst keine eigenständige rechtliche Einheit  darstellt. Im Vergleich hierzu werden in Luxemburg lediglich rd. 50% in Form des mit dem Sondervermögen vergleichbaren FCP (Fonds commun de placement) aufgelegt. In beiden Fällen handelt es sich um Investmentfonds nach der gleichen rechtlichen Grundlage (OGAW-Richtlinie: Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, EU-Richtlinie 2009/65/EG).

Alternativ kann ein Investmentfonds nach der OGAW-Richtlinie in Deutschland als Investmentaktiengesellschaft bzw. in Luxemburg als SICAV (Société d’investissement à capital variable) aufgelegt werden. Der Unterschied zum Sondervermögen bzw. FCP besteht darin, dass hierbei für den Investmentfonds eine eigene Rechtspersönlichkeit  entsteht. Somit handelt nicht mehr die KVG als rechtlicher Vertreter sondern erbringt ausschließlich administrative Dienstleistungen für den Fonds. Der Initiator kann als rechtlicher Vertreter des Fonds eigenständig und rechtsverbindlich für den Fonds handeln. 

In Deutschland sind bisher allerdings lediglich einige wenige Investmentaktiengesellschaften entstanden. In Luxemburg hingegen bestehen bereits seit Jahrzehnten praktische Erfahrungen, da historisch bedingt diese Fondsstruktur bei rd. jedem zweiten Fonds Anwendung findet. Somit stellt sich neben der Abwägung der passenden Struktur auch die Frage des geeigneten Standortes für den Fonds.    

Vertrieb und Vertriebsunterstützung

Für einige Initiatoren besteht die größte Herausforderung darin, innerhalb der ersten 12 bis 24 Monaten die kritische Fondsgröße von rd. 20 Mio. EUR zu erlangen. Bei der Fülle der vorhandenen Investmentfonds ist allerdings ein gutes Rendite-Risiko-Verhältnis oder eine innovative Anlagestrategie allein nicht mehr ausreichend. Ausschlaggebend ist vor allem ein entsprechender Zugang zu Investoren. So ist es nicht verwunderlich, dass sich Initiatoren in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgesellschaft bereits seit geraumer Zeit die Verbesserung der Vertriebsunterstützung noch vor einer Kostenreduktion wünschen. Das Verständnis von Vertrieb und Vertriebsunterstützung beim Initiator und der Verwaltungsgesellschaft ist allerdings häufig sehr unterschiedlich.

Der historische Vertrieb von Investmentfonds durch Banken und Sparkassen ist seit einigen Jahren stark rückläufig. Zum einen wirkt sich hier die verstärkte Regulierung aus. Zum anderen ist das Vertrauen in die Beratungsqualität der Banken massiv gesunken.  Immer mehr Investoren entscheiden selbst über das für sie passende Investment. Deshalb gewinnt der “Digitale Fondsvertrieb” zunehmend an Bedeutung.

Warum wir THE FUND MAKERS ins Leben gerufen haben?

Die Idee von THE FUND MAKERS basiert auf den eigenen Erfahrungen in der Investmentfondsbranche der vergangenen Jahrzehnte und den aktuellen Herausforderungen bei der Gestaltung einer sinnvollen Kapitalanlage.

Als moderne Plattform für Initiatoren von Private-Label-Fonds liegt unser Augenmerk auf das Zusammenwirken von Kapitalverwaltungsgesellschaft, institutionellem Vertrieb und Digitalem Vertrieb. Die inhabergeführte Struktur stellt die notwendige Flexibilität und Unabhängigkeit sicher. Als essentiell sehen wir die individuelle Entwicklung von Konstellationen für die erfolgreiche  Umsetzung der jeweiligen Investmentidee.     

Mit diesem Beitrag haben wir einige Aspekte aus unseren Erfahrungen angerissen, welche rund um die Fondsauflage, Fondsoptimierung, Fondsverwaltung und dem Fondsvertrieb von Bedeutung sind. In den folgenden Beiträgen werden wir einzelne Aspekt vertiefen und detaillierter betrachten. Dabei ist uns die praktische Relevanz von großer Wichtigkeit.

Wenn Sie Anregungen zu Themen haben, welche Sie hier oder an anderer Stelle noch nicht gefunden haben, schreiben Sie uns gern Ihre Fragen und/oder Anmerkungen.

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